„Balkonkraftwerke“ – Was ist zu beachten?

Auch wenn die „Balkonkraftwerk“ genannten kleinen Steckdosen-PV-Anlagen bis 600 Watt Leistung nicht oder wenig ins öffentliche Netz einspeisen, gibt es einige wichtige rechtliche Punkte zu beachten:

- Anmeldung durch Anschlussinhaber oder Elektro-Fachkraft beim Netzbetreiber Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH ist erforderlich, Formular unter www.swoe.de/netze/stromnetz/netzeinspeisung/

- schriftliche Bestätigung der Einhaltung der Installationsvorschriften und Verzicht auf etwaige Einspeisevergütung

- analoge Stromzähler müssen gegen elektronische getauscht werden, lfd. Zählergebühr bleibt gleich

- Anmeldung zum Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Registrierung und Dateneintragung unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR/

- mögliche Folgen unterlassener Anmeldungen: bei Bundesnetzagentur: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld in dreistelliger Höhe; bei Netzbetreiber: ggfs. Trennung des gesamten Netzanschlusses!

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte unter beratung@swoe.de oder 037421 - 408-0.