Bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gilt für Haushaltskunden ab 1. August 2023 der Referenzpreis von 28 Cent je Kilowattstunde für den anteiligen Verbrauch in zeitvariablen Tarifen (zum Beispiel: Heizstrom, Nachtstromtarife, e-Mobilität). Der abgesenkte Referenzpreis kommt damit all jenen Verbrauchern zugute, die einen zeitvariablen Tarif mit separatem Zähler haben.
Der neue Referenzpreis gilt nur für Energieentnahmen im NT-Bereich. Das Konzept sieht einen neuen zeitanteilig gewichteten Misch-Referenzpreis zwischen HT und NT vor.
Aktuell befinden wir uns in der Umsetzung. Der Gesetzgeber hat den Versorgungsunternehmen freigestellt, ob eine erneute Abschlagskorrektur oder eine einmalige Gutschrift im Rahmen der Rechnungslegung erfolgt. Die Stadtwerke Oelsnitz/V. GmbH als Stichtags-Abrechner werden eine Gutschrift in der Abrechnung zum 31.12.2023 umsetzen.
Natürlich informieren wir unsere Kunden postalisch über die für sie speziell geltenden Referenzpreise. Entsprechende Informationsschreiben werden im September 2023 versandt.
Die Anschreiben zur Preisbremse wurden versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe wurden deshalb erst Ende März eingezogen.
Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.
Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):
Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):
Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.
Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.
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Viel Spaß beim Stöbern.
Ihre Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH