Stromtarife für Neukunden

Durch die kürzlichen Entscheidungen und Veröffentlichungen zum Haushaltsplan 2024 der Bundesrepublik Deutschland und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Tarifbestandteile mussten wir unsere Sondertarife für Neukunden überarbeiten. Es sind nunmehr die Produkte Strom Regio, Wärmepumpe Regio* und Wärmespeicher Regio in Oelsnitz/V. sowie den Netzgebieten MitNetz, Verteilnetz Plauen, Stadtwerke Reichenbach, Greizer Energienetze und TEN Thüringer Energienetze verfügbar (*Wärmepumpentarife b. a. W. nur für Bestandsanlagen vor 01.01.2024). Weitere Netzgebiete auf Anfrage über unser Kundenbüro unter 037421 - 40840 oder beratung@swoe.de.

Information zu weiteren Entlastungen durch Korrekturgesetz zum StromPBG ab 01.08.2023

Mit dem Ziel, Heizstromkunden weiter zu entlasten, wurde durch die Bundesregierung nachträglich eine gesonderte Berücksichtigung zeitvariabler Tarife beschlossen – ohne diese speziell auf die Nutzungsart Heizen zu beschränken.

Entgegen der medialen Berichterstattung und der damit verbundenen Erwartungshaltung der Letztverbraucher sowie Energieversorger, erfolgt nach dem Korrekturgesetz StromPBG keine generelle Anpassung des Preisdeckels für Heizstromkunden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine Anwendbarkeit der zusätzlichen Entlastung nicht die Nutzungsart maßgeblich. Vielmehr bildet die Tarifgestaltung und Erfassungsart der Verbräuche die Grundlage für eine Inanspruchnahme.

Somit findet rückwirkend ab dem 1. August 2023 für Kunden, welche über einen zeitvariablen Tarif mit elektrischer Energie beliefert werden – also mindestens ein HT-Tarif und ein NT-Tarif besitzen – der neue Referenzpreis von 28,00 Cent/kWh Anwendung.

Der bisher gültige Referenzpreis von 40,00 Cent/kWh (sowohl für HT als auch NT) wird nun durch einen Misch-Referenzpreis ersetzt. Hierbei wird zeitanteilig ein Durchschnittspreis aus den bisherigen 40,00 Cent/kWh (HT) und den neu beschlossenen 28,00 Cent/kWh (NT) errechnet. Die entsprechende zeitanteilige Zuordnung erfolgt auf Basis der Schaltzeiten der jeweiligen Verteilnetzbetreiber.

Eine entsprechende Anpassung der Referenzpreise wurde für betroffene Kunden bereits umgesetzt und schriftlich darüber informiert. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.

Sperrzeiten der Verteilnetzbetreiber (Zeitfenster in denen keine Energie entnommen werden kann) finden nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen keine Berücksichtigung, da diese als nicht zeitvariabel gelten.

Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonhotline 0800-78 88 900 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder unter https://www.bmwk.de.

Preisbremsen und Abschläge Strom/Gas für März 2023

Die Anschreiben zur Preisbremse wurden versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe wurden deshalb erst Ende März eingezogen.

Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.

Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • für Wärme 9,5 Cent/kWh
  • für Strom 40 Cent/kWh

Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):

  • für Gas 7 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • für Wärme 7,5 Cent/kWh
  • für Strom 13 Cent/kWh

Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.

Für Fragen zur Energiepreisbremse steht Ihnen auch die neue kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima zur Verfügung: Tel.: 0800 7 888 900.

Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".

Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.

Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.

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Viel Spaß beim Stöbern.

Ihre Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH