Die Anschreiben zur Preisbremse sind wegen Verzögerungen in der EDV-Umsetzung noch in Arbeit und werden in den nächsten Tagen versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe werden deshalb ggfs. erst später eingezogen. Sollten Sie per Überweisung zahlen, warten Sie bitte zunächst das Schreiben mit der neuen Abschlagshöhe ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.
Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):
Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):
Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.
In einem am 17.02.2023 in der "Freien Presse" erschienenen Beitrag : "Versorger vertrödeln Infos zur Preisbremse" wurde als Frist für die schriftliche Mitteilung der für jeden Kunden individuell zu berechnenden Entlastungen der 15. Februar 2023 genannt. Dieser Termin ist nicht korrekt; die Frist wurde bis zum 01.03.2023 verlängert, weil wegen ausstehender Klarstellungen von Seiten des Gesetzgebers praktisch kein Versorger die EDV-technische Umsetzung bisher vollziehen konnte. Wir bemühen uns wie viele andere Stadtwerke derzeit um Klärung letzter Fragen und arbeiten mit Hochdruck daran, die Kundenanschreiben Anfang März zu versenden. Der Abschlag März wird erst danach eingezogen. Selbstzahler sollen bitte mit der Überweisung ebenfalls bis zum Erhalt des Anschreibens abwarten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)".
Informationen zur Gasmangellage finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zur Gasmangellage".
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.
Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.
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