Informationen zum Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen des Notfallplans. Die Alarmstufe folgte auf die am 30.03.2022 ausgerufene Frühwarnstufe. Die höchste wäre die Notfallstufe.

Aktuelle Informationen zur Gasversorgung

Wichtige und aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland.

Fragen zum Notfallplan Gas werden in der FAQ-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantwortet.

Verhalten in der Gasmangellage

Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Dennoch ist die Alarmstufe ein deutliches Signal an alle Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.

Beherzigen Sie aus diesem Grund bitte unsere Energiespartipps:

Energiespartipps - VOGTLAND-ENERGIE

Energiespartipps - BDEW

Die wichtigsten Fragen zur Gasversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH

Bin ich als privater Haushalt als erstes von einer Gasreduzierung/Gasabschaltung betroffen, wenn das Gas nicht mehr ausreichend vorhanden ist?

Nein. Die Versorgung von Privathaushalten ist gesetzlich besonders geschützt und wird möglichst bis zuletzt aufrechterhalten. Aktuell ist die Versorgungssicherheit mit Gas gewährleistet.

Wie werde ich informiert, wenn ich von einer Gasabschaltung betroffen bin?

Sollten geschützte Gaskunden und Privathaushalte von Gasabschaltungen betroffen sein, informieren wir über folgende Kommunikationswege:

  • Homepage Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH
  • LED-Informationstafel in der Egerstraße
  • Schaukasten am Rathaus
  • Facebook
  • Wurfzettel

Was werden und können die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH tun, wenn die „Notfallstufe“ ausgerufen wird und was bedeutet dies für die Verbraucher?

Sollte die Notfallstufe des Notfallplans Gas von der Bundesregierung ausgerufen werden, kann es zu punktuellen und zeitlich begrenzten Abschaltungen entsprechend dem vorgesehenen Notfallstufenplan kommen. In dem Fall erhält die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH als Netzbetreiber Anweisungen zur Reduzierung der Gasversorgung von der Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als Bundeslastverteiler. Durch die Abschaltung von ungeschützten Kunden soll die Weiterversorgung von geschützten Gaskunden weitestgehend sichergestellt werden. Da sämtliche Maßnahmen von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden, können Stadtwerke ausschließlich darauf reagieren und noch keine gesicherten Aussagen über zukünftige Maßnahmen treffen. Die Entscheidungshoheit liegt letzten Endes bei der Regierung und der Bundesnetzagentur.

Bezieht die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH Erdgas aus Russland?

Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH bezieht ihr Gas über das europäische Verbundnetz. Daher haben wir keine Informationen zur faktischen Herkunft des Erdgases bzw. der physischen Zusammensetzung der jeweiligen Liefermengen. Laut Bundesnetzagentur wird derzeit jedoch kein Erdgas aus Russland geliefert.

Was heißt das für die Preise der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH?

Angesichts der aktuellen Situation ist eine verlässliche Aussage hierzu kaum möglich. Die Energiepreise bewegen sich insgesamt weiter schwankend auf hohem Niveau. Eine nachhaltige Preissenkung ist derzeit nicht absehbar. Daher kann zur Preisentwicklung aktuell keine konkrete Aussage getroffen werden.

Kann die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH auf Alternativen zum russischen Erdgas zurückgreifen?

Das europäische Erdgas wird derzeit aus anderen Ländern als Russland bezogen. Eine aktuelle Übersicht dazu finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Gibt es eine Vorwarnzeit, wenn es zu Abschaltungen von Gas kommt?

Gasabschaltungen werden vom Bundeslastverteiler angeordnet. Alle Maßnahmen werden dann unverzüglich von unserem Krisenstab weiter koordiniert. Wir bemühen uns, betroffene Endverbraucher im Ernstfall so früh wie möglich über Abschaltungen zu informieren.

Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet wurden. An wen kann ich mich wenden?

Zum jetzigen Zeitpunkt wenden Sie sich, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an

info@swoe.de.

Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Beim Eintreten der Notfallstufe schalten die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH eine Hotline für Fragen zur Gasmangellage frei. Diese erreichen Sie unter

037421 408-20 oder per E-Mail an

info.krise-gas@swoe.de

Außerhalb der Notfallstufe stehen diese Kontakte nicht zur Verfügung.

Fragen zu Ihrem Gastarif, Abschlagszahlungen, Preiserhöhungen und Gasumlagen beantwortet Ihnen weiterhin gerne unser Kundenbüro unter der 037421 408-40.