Die Bundesregierung hat im April einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Preisbremse für Wärmepumpe- und Wärmespeichertarife sowie Ladetarife für e-Mobilität statt bei 40 ct/kWh bereits bei 28 ct/kWh greifen soll. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet und auch über den Termin des Wirksamwerdens ist zum heutigen Stand (26.04.2023) noch nichts bekannt. Wir werden die Änderung selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Der nochmalige Änderungsaufwand in den EDV-Abrechnungssystemen wird aber auch hier für eine unvermeidbare Zeit zur Umsetzung sorgen.
Die Anschreiben zur Preisbremse wurden versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe wurden deshalb erst Ende März eingezogen.
Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.
Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):
Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):
Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)".
Informationen zur Gasmangellage finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zur Gasmangellage".
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.
Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.
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