Netzeinspeisung Biogas

Neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben zum Netzanschluss hat der Netzbetreiber Regelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu machen.

§ 33 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GasNZV - Angaben für die Prüfung des Netzanschlusses

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen?

Nachfolgend haben wir zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung einige Informationen für Sie zusammengestellt:

Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Ortsverteilnetz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung notwendig sind:

  • Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe / Leistung der Anlage [Nm³/h]
  • Substrateinsatz
  • eventuell mögliche Abnehmer
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten)
  • Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260

Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.

§ 33 Abs. 3 Nr. 3 GasNZV - Netzauslastung

Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH betreibt ausschließlich ein Ortsverteilnetz. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich.