Die neuen, deutlich niedrigeren Preise für die Grundversorgung Strom bzw. Gas ab 01.01.2024 wurden am 17.11.2023 auf der Webseite vogtland-energie.de veröffentlicht. Es erfolgt weiterhin am 18.11.2023 eine Veröffentlichung in der "Freien Presse", Lokalteil Oberes Vogtland. Alle Kunden in der Grundversorgung Strom bzw. Gas wurden zudem in diesen Tagen zusätzlich schriftlich informiert.
Mit dem Ziel, Heizstromkunden weiter zu entlasten, wurde durch die Bundesregierung nachträglich eine gesonderte Berücksichtigung zeitvariabler Tarife beschlossen – ohne diese speziell auf die Nutzungsart Heizen zu beschränken.
Entgegen der medialen Berichterstattung und der damit verbundenen Erwartungshaltung der Letztverbraucher sowie Energieversorger, erfolgt nach dem Korrekturgesetz StromPBG keine generelle Anpassung des Preisdeckels für Heizstromkunden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine Anwendbarkeit der zusätzlichen Entlastung nicht die Nutzungsart maßgeblich. Vielmehr bildet die Tarifgestaltung und Erfassungsart der Verbräuche die Grundlage für eine Inanspruchnahme.
Somit findet rückwirkend ab dem 1. August 2023 für Kunden, welche über einen zeitvariablen Tarif mit elektrischer Energie beliefert werden – also mindestens ein HT-Tarif und ein NT-Tarif besitzen – der neue Referenzpreis von 28,00 Cent/kWh Anwendung.
Der bisher gültige Referenzpreis von 40,00 Cent/kWh (sowohl für HT als auch NT) wird nun durch einen Misch-Referenzpreis ersetzt. Hierbei wird zeitanteilig ein Durchschnittspreis aus den bisherigen 40,00 Cent/kWh (HT) und den neu beschlossenen 28,00 Cent/kWh (NT) errechnet. Die entsprechende zeitanteilige Zuordnung erfolgt auf Basis der Schaltzeiten der jeweiligen Verteilnetzbetreiber.
Eine entsprechende Anpassung der Referenzpreise wurde für betroffene Kunden bereits umgesetzt und schriftlich darüber informiert. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Sperrzeiten der Verteilnetzbetreiber (Zeitfenster in denen keine Energie entnommen werden kann) finden nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen keine Berücksichtigung, da diese als nicht zeitvariabel gelten.
Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonhotline 0800-78 88 900 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder unter https://www.bmwk.de.
Die diesjährige Zählerablesung für Strom und Erdgas wird von den Stadtwerken Oelsnitz in der Zeit vom 20. November bis 08. Dezember 2023 durchgeführt. Alle Zählerstände des Netzgebietes werden erfasst – unabhängig vom jeweiligen Strom- bzw. Erdgaslieferanten. Die Ableser sind Mitarbeiter der Stadtwerke und können sich dementsprechend ausweisen.
Abnehmer, welche am Ablesetag nicht anzutreffen sind, finden vor Ort eine Information zur Terminabstimmung. Das Ablesen der Strom- und Erdgaszähler hat jährlich einmal zu erfolgen. Andernfalls wird der Verbrauch durch den Netzbetreiber geschätzt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtwerke Oelsnitz unter 037421 408-34/-36, netzabrechnung@swoe.de oder bei einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.
Zum Jahresbeginn 2024 kündigen die Oelsnitzer Stadtwerke deutliche Preissenkungen in den Strom- und Gastarifen an. „Um mehr als 25 Prozent werden die Arbeitspreise im Strom sinken. Bei Gas sind es durchschnittlich sogar etwa 30 Prozent. Dabei ist die höhere Mehrwertsteuer von 19 Prozent ab 1. Januar 2024 bereits berücksichtigt.
„Wir geben damit die gesunkenen Marktpreise mit einer neuen Preisgarantie für ein Jahr an unsere Kunden weiter.“, erklärt Ines Puhan, Geschäftsführerin der Stadtwerke Oelsnitz die Entwicklung. Die Kunden erhalten in Kürze eine schriftliche Mitteilung.
Mit den Preisanpassungen eröffnen die Stadtwerke auch Neukunden wieder die Möglichkeit einen Neuvertrag für Strom- und Gas abzuschließen.
Die Anschreiben zur Preisbremse wurden versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe wurden deshalb erst Ende März eingezogen.
Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.
Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):
Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):
Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.
Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.
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