Dubiose Energieanbieter schreiben Verbraucher an, es "gibt wichtige Dinge mit Ihrer Strom- oder Gasversorgung zu regeln" und "Ihre Mithilfe ist erforderlich". Ziel dieser unseriösen Anbieter ist es, dass Verbraucher von sich aus dort anrufen, obwohl sie gar nicht von diesem Anbieter versorgt werden, denn unaufgeforderte Kundenwerbung per Telefon ist bei Privatpersonen verboten. Sodann werden wieder zwielichtige Angebote für "Tarifwechsel" unterbreitet, wohinter jedoch in Wahrheit ein ANBIETERWECHSEL steckt. Wenn Sie angeschrieben werden und sich nicht sicher sind, ob Sie aktuell von uns oder einem dritten Anbieter versorgt werden, rufen Sie einfach bei Ihren Stadtwerken Oelsnitz vor Ort an. Unser Kundenbüro prüft gerne, ob bei uns ein aktueller Liefervertrag besteht bzw. ob evtl. gegen Ihren Willen ein Anbieterwechsel beantragt oder sogar vollzogen wurde.
Ein weiterer Anbieter ruft unter der Vorwahl 0211 - ... oder von Handy-Nummern aus an und gibt an, im Auftrag der Stadtwerke Oelsnitz Zählernummern und Zählerstände zu erfassen. Auch hier handelt es sich nicht um ein von uns beauftragtes Unternehmen, sondern um Betrug. Die Stadtwerke Oelsnitz nehmen Zählerstände NIEMALS telefonisch entgegen. Sollten Sie schriftliche Unterlagen eines anderen Anbieters erhalten, senden Sie diese keinesfalls zurück, sondern widersprechen Sie schriftlich bzw. nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht.
Aktuell erhalten Oelsnitzer Bürger vermehrt Anrufe von einer Berliner Vertriebsagentur, Nummer beginnend mit 030 - 2099...., die NICHT IM AUFTRAG DER STADTWERKE agiert! Es werden Tarifwechsel angeboten, die jedoch mit uns nichts zu tun haben. Wir raten, das Gespräch sofort abzubrechen. Sollten Sie dennoch schriftliche Unterlagen zugeschickt bekommen, erteilen Sie dazu keine Bestätigung. Nutzen Sie ggfs. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht. Bitte informieren Sie Angehörige, Bekannte und Nachbarn; vor allem, wenn diese Personen unsicher im Umgang mit derart aggressiven Methoden sind und/oder keinen Zugang zu dieser Information haben. Weitere Infos über unser Kundenbüro, Tel. Oelsnitz 408-40. Vielen Dank, Ihre Stadtwerke Oelsnitz/V.
Am 1. März 2024 haben die Stadtwerke Oelsnitz eine beispielhafte Neuerung eingeführt: Die hochmodernen Elektrofahrzeug-Ladestationen, teilgefördert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, sind jetzt in Betrieb. Diese innerstädtisch positionierten Ladelampen bieten starke 22 kW AC Ladeleistung pro Ladepunkt.
Die Ladekarten von über 1.000 Anbietern im Hubject/Intercharge-Verbund werden akzeptiert und das Freischalten erfolgt mühelos über RFID-Karten oder direkt aus gängigen Lade-Apps per Handy. Zusätzlich sind die Stationen Plug & Charge-kompatibel und öffnen die Tür zu zukünftig netzdienlichem Laden.
Entlang der Dr.-Friedrichs-Straße wurden bereits sieben Sonderlampenmasten mit dem notwendigen Innenleben bestückt. Zwei dieser Ladepunkte sind ab jetzt in Betrieb. 11 weitere Ladestationen folgen bei steigender Nachfrage.
Neben Innovation und Effizienz setzen die Stadtwerke in der der Karl-Liebknecht-Straße auch auf die Einsparung wertvoller Ressourcen und nutzen 13 Standardlampenmasten mit jeweils einem aktiven Ladepunkt. Sechs dieser Eigenkonstruktionen stehen in naher Zukunft zur Verfügung. Die Ladelampen sind weit mehr als nur Ladewerkzeuge. Durch die Koppelung modernster Lastmanagement-Technologien und dem Daten-Traffic über das eigene Glasfasernetz entstand ein weiteres integrales Puzzleteil, das nicht nur Elektrofahrzeuge mit Energie versorgt, sondern gleichzeitig das Gesamtkonzept eines zukunftsweisenden Smart Grids vorantreibt. Mit dieser wegweisenden Lösung sind die Stadtwerke Vorreiter im Vogtland und bieten damit den Bürgern und Besuchern von Oelsnitz eine innovative und praktische Ladelösung im Herzen der Stadt.
Mit dem Ziel, Heizstromkunden weiter zu entlasten, wurde durch die Bundesregierung nachträglich eine gesonderte Berücksichtigung zeitvariabler Tarife beschlossen – ohne diese speziell auf die Nutzungsart Heizen zu beschränken.
Entgegen der medialen Berichterstattung und der damit verbundenen Erwartungshaltung der Letztverbraucher sowie Energieversorger, erfolgt nach dem Korrekturgesetz StromPBG keine generelle Anpassung des Preisdeckels für Heizstromkunden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine Anwendbarkeit der zusätzlichen Entlastung nicht die Nutzungsart maßgeblich. Vielmehr bildet die Tarifgestaltung und Erfassungsart der Verbräuche die Grundlage für eine Inanspruchnahme.
Somit findet rückwirkend ab dem 1. August 2023 für Kunden, welche über einen zeitvariablen Tarif mit elektrischer Energie beliefert werden – also mindestens ein HT-Tarif und ein NT-Tarif besitzen – der neue Referenzpreis von 28,00 Cent/kWh Anwendung.
Der bisher gültige Referenzpreis von 40,00 Cent/kWh (sowohl für HT als auch NT) wird nun durch einen Misch-Referenzpreis ersetzt. Hierbei wird zeitanteilig ein Durchschnittspreis aus den bisherigen 40,00 Cent/kWh (HT) und den neu beschlossenen 28,00 Cent/kWh (NT) errechnet. Die entsprechende zeitanteilige Zuordnung erfolgt auf Basis der Schaltzeiten der jeweiligen Verteilnetzbetreiber.
Eine entsprechende Anpassung der Referenzpreise wurde für betroffene Kunden bereits umgesetzt und schriftlich darüber informiert. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Sperrzeiten der Verteilnetzbetreiber (Zeitfenster in denen keine Energie entnommen werden kann) finden nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen keine Berücksichtigung, da diese als nicht zeitvariabel gelten.
Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonhotline 0800-78 88 900 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder unter https://www.bmwk.de.
Die Anschreiben zur Preisbremse wurden versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe wurden deshalb erst Ende März eingezogen.
Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.
Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):
Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):
Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.
Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.
Sie haben Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Viel Spaß beim Stöbern.
Ihre Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH